Bewerbung beim Bundeskriminalamt
Erfahren Sie hier, was Sie für eine erfolgreiche Bewerbung beim BKA benötigen.
Hier finden Sie ebenfalls die Einstellungsvoraussetzungen.
Die Bewerbung beim BKA
Bevor Sie sich dem dreitägigen BKA Auswahlverfahren stellen, müssen Sie nach Erfüllen der Einstellungsvoraussetzungen vorerst folgende Unterlagen für eine Bewerbung beim BKA einreichen. Hier finden Sie exemplarisch die wichtigsten Dokumente:
- Unterschriebenes Bewerbungsschreiben (mit Telefon, Email-Adresse)
- tabellarischer Lebenslauf (PC/Schreibmaschine)
- Kopie des Bundespersonalausweises (BPA)
- Kopie der Geburts-/Abstammungsurkunde
- Kopie der Fahrerlaubnis Klasse B (inkl. Rückseite)
- Kopie des Abiturzeugnisses bzw. des Fachhochschulreifezeugnisses (inkl. Nachweis hinsichtlich Praktikum bzw. Berufsausbildung) oder Fotokopien der letzten beiden Zeugnisse bei bisher unvollendetem Schulabschluss. Bei einjähriger Fachoberschulreife erfolgt die Zulassung zum gewünschten Einstellungstermin erst nach Vorlage des Halbjahreszeugnisses
Weitere Voraussetzungen für eine Bewerbung sowie die Termine und Anschrift ist der offiziellen Seite des BKA zu entnehmen.
Formelle Anforderungen
Bevor Sie sich beim
Bundeskriminalamt
bewerben, sollten Sie sorgfältig die formellen Anforderungen prüfen. Sofern Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, raten wir Ihnen, sich im Vorfeld über die Bewerbung bei der offiziell zuständigen Einstellungsberatung genau zu informieren.
Das Berufsbild einer Kriminalkommissarin bzw. eines Kriminalkommissars beim Bundeskriminalamt ist sehr vielfältig und anspruchsvoll. Bevor man seinen Traumberuf beim BKA ausübt, muss man nach erfolgreicher Bewerbung noch die Hürde der polizeiärztlichen Untersuchung, des schriftlichen, sportlichen und auch mündlichen Auswahlverfahrens überwinden.
Infos zu den Einstellungsvoraussetzungen sowie zur richtigen Bewerbung beim BKA finden Sie im weiteren Verlauf auf dieser Seite.
Die Einstellungsvoraussetzungen BKA
Um als Polizeikommissarin/Polizeikommissar bei
BKA im gehobenen Dienst eingestellt zu werden, müssen Sie insbesondere folgende Einstellungsvoraussetzungen erfüllen:
Schulabschluss
Sie benötigen für eine Einstellung beim BKA die allgemeine Hochschulreife (Abitur), eine Fachgebundene Hochschulreife oder eine uneingeschränkte Fachhochschulreife (nicht ausschließlich der schulische Teil) mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 bzw. im Durchschnitt 7 Punkte der letzten beiden Halbjahreszeugnissen (mindestens Note 3,5 im Abschlusszeugnis) oder ein abeschlossenes Bachelor-Studium.
Gleichwertige Schulabschlüsse können im Einzelfall ebenfalls anerkannt werden. Nachweise sind der Bewerbung beim BKA beizufügen.
Bei einem Bachelor-Abschluss haben Sie die Möglichkeit, die Laufbahn auf insgesamt 24 Monate zu verkürzen.
Staatsangehörigkeit
Sie benötigen die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 116 Grundgesetz.
Sofern Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, wenden Sie sich hinsichtlich einer Bewerbung direkt ans BKA. Das BKA begrüßt Bewerbungen von Menschen mit interkulturellem Wissen und Fremdsprachenkenntnissen.
Altersgrenze
Die Altersgrenze liegt bei 42 Jahren.
Das bedeutet, dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben dürfen.
Führerschein
Sie müssen grundsätzlich im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B vor Einstellung sein.
Gesundheitliche Eignung
Sie müssen die gesundheitliche Eignung nach den einheitlichen Vorgaben aller Länder- und Bundespolizeien erfüllen. Sollten Sie sich aufgrund verschiedener Vorerkrankungen unsicher sein, dann wenden Sie sich bitte zuerst an den offiziellen Einstellungsberater.
Eine Mindestgröße von 1,60 m ist nur noch bis zum 01.10.2020 erforderlich.
Ab dem Einstellungstermin 01.04.2021 ist für Bewerberinnen und Bewerber keine Mindestgröße mehr erforderlich.
Des Weiteren müssen Sie über gutes Sehvermögen verfügen. Die genauen Anforderungen entnehmen Sie bitte der offiziellen Seite des BKA.
Sprachkenntnisse (Nachweis von Englischkenntnissen)
Einen Monat vor dem Einstellungsterm müssen Sie Ihre Englischkenntnisse (mind. Level B1) gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) durch ein national oder international anerkanntes Sprachzertifikat oder durch eine Schulbescheinigung nachweisen.
Ggf. ist eine Ausnahme zur Nachweispflicht bei Bewerbern/-innen mit Migrationshintergrund möglich.
Sonstiges
Sie müssen zudem im BKA Auswahlverfahren eine charakterliche und geistige Eignung nachweisen. Des Weiteren dürfen Sie gerichtlich keine Vorstrafen aufweisen und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Die Ausübung eines Ehrenamtes ist wünschenswert. (Quelle: www.bka.de)